Leistungen
Unsere Telefonsprechzeiten sind
dienstags von 13.00 – 13.40 Uhr und
donnerstags von 13.00 – 14.00 Uhr.
Zu diesen Zeiten können Sie einen Termin vereinbaren.
In einem ersten Gespräch („Sprechstunde“) wird geklärt, ob eine psychische Störung vorliegt und wie sie diagnostisch einzuschätzen ist. Zudem werden die unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten erörtert (ambulant, teilstationär, stationär, medikamentöse Begleitbehandlung oder andere Hilfen).
Eine ambulante psychotherapeutische Behandlung beginnt mit der „probatorischen Phase“. Erwachsenen stehen max. 4 „probatorische Sitzungen“ zur Verfügung, Kindern und Jugendlichen mit ihren Bezugspersonen max. 6. In diesen Sitzungen wird gemeinsam die Frage der Therapiemethode, (Einzel- oder Gruppenpsychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie oder Psychoanalytische Therapie) vertieft und der ungefähre Behandlungsumfang abgesteckt.
Beide Seiten überprüfen, ob die „Chemie stimmt“, sich also eine gute Zusammenarbeit erwarten lässt und auf welches Ziel hingearbeitet werden soll. Von Therapeutenseite wird die Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt. Zuvor wird in einer ärztlichen Untersuchung abgeklärt, inwiefern auch organische Ursachen berücksichtigt und mitbehandelt werden müssen. Eine Kurzzeittherapie umfasst insgesamt 24 Stunden (2 mal 12 Stunden, a 50 Min.). Die Sitzungen finden in der Regel in wöchentlichem oder 14 tägigem Abstand statt. Sollte diese Stundenzahl nicht ausreichen, kann die Umwandlung in eine Langzeittherapie mit weiteren 36 Stunden beantragt werden. In begründeten Ausnahmen ist eine weitere Verlängerung möglich.
Bei privaten Krankenkassen und der Beihilfe sind die Rahmenbedingungen ähnlich.