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Aktuelle Themen in der Praxis

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Aktuelle Regelungen ab 01.04.2017

Sprechstunde:Die Erstsprechstunde dient zur Feststellung einer Diagnose und des Behandlungsbedarfes. Es muss geklärt werden, welche Art der Hilfe benötigt wird und ob eine psychische Störung vorliegt. Bis zum 01.04.2018 kann eine Behandlung beginnen, ohne bei einem Psychotherapeuten in einer Sprechstunde gewesen zu sein, danach ist diese verpflichtend. Die Psychotherapie kann dann bei jedem Psychotherapeuten durchgeführt werden. Kurzzeittherapie:Die Kurzzeittherapie ist in zwei gleiche Abschnitte mit je 12 Sitzungen unterteilt. Es stehen in der KZT also maximal 24 Stunden zur Verfügung. Die Sitzungen werden in der Regel inwöchentlichen oder zweiwöchigen Abständen durchgeführt. Langzeittherapie:Sollte eine KZT nicht ausreichen, kann eine Umwandlung in eine…